Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft
oder bei Wegfall steuerbegünstigter
Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft,
soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der
Gesellschafter und den gemeinen Wert der
von den Gesellschaftern geleisteten Sacheinlagen
übersteigt, an die
Griechisch-Orthodoxe Metropolie
von Deutschland Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dietrich-Bonhoeffer-Str. 2 53227 Bonn
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige,
mildtätige oder kirchliche Zwecke
zu verwenden hat.